Hier sind noch einige Versuche zu Begriffsklärungen. Ich beziehe mich auf eine schon recht alte Arbeit von Jürgen Habermas, (links 2007 in Berkeley) nämlich: „Vorbereitende Bemerkungen zu einer Theorie der kommunikativen Kompetenz“, erschienen zuerst 1971 in dem zusammen mit Niklas Luhmann veröffentlichten Band: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung?, Frankfurt: Suhrkamp, S. 114ff.
Es gibt zwei Arten der umgangssprachlichen Kommunikation oder Rede:
1. das kommunikative Handeln oder die Interaktion, und
2. den Diskurs im engeren Sinne (Habermas), im Unterschied zu dem im Sinne Marie Lenas.
Kommunikatives Handeln besteht gewöhnlich in sprachlicher Äußerung, muss es aber nicht. Auch stumme Interaktionen sind möglich, etwa Handlungen und Gesten. Das ist bei Diskursen anders. Zwar begleiten außersprachliche Äußerungen das sprachliche Geschehen, sie sind aber nicht Bestandteil des Diskurses. Im kommunikativen Handeln (Interaktion) wird die Geltung von Sinnzusammenhängen einfach vorausgesetzt. Es geht um den Austausch von Informationen. Im Diskurs geht es gerade nicht darum, Informationen auszutauschen, sondern darum zu überprüfen, ob die Ansprüche, die in kommunikativem Handeln oft unbewusst erhoben werden von allen, die an der Kommunikation beteiligt sind geteilt werden. Im Diskurs geht es also um eine Verständigung über die uns schon bekannten „Geltungsansprüche“. Der Prozess der Verständigung (der „Diskurs“) erfolgt auf die Weise der Begründung oder, was dasselbe meint: der Argumentation. Im Diskurs wird die ideale, so nie wirklich gegebene Situation unterstellt, dass nur das bessere Argument und sonst nichts zählt. Also zum Beispiel nicht das Ansehen oder die Autorität oder die Macht der am Diskurs beteiligten Personen. Es ist also ein sehr hoher Anspruch, wenn man sagt, man wolle dies oder jenes in einem freien Diskurs der Argumente aushandeln.