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Samstag, 19. September 2009

Kommunikatives Handeln und Diskurs


Hier sind noch einige Versuche zu Begriffsklärungen. Ich beziehe mich auf eine schon recht alte Arbeit von Jürgen Habermas, (links 2007 in Berkeley) nämlich: „Vorbereitende Bemerkungen zu einer Theorie der kommunikativen Kompetenz“, erschienen zuerst 1971 in dem zusammen mit Niklas Luhmann veröffentlichten Band: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung?, Frankfurt: Suhrkamp, S. 114ff.

Es gibt zwei Arten der umgangssprachlichen Kommunikation oder Rede:

1. das kommunikative Handeln oder die Interaktion, und
2. den Diskurs im engeren Sinne (Habermas), im Unterschied zu dem im Sinne Marie Lenas.

Kommunikatives Handeln besteht gewöhnlich in sprachlicher Äußerung, muss es aber nicht. Auch stumme Interaktionen sind möglich, etwa Handlungen und Gesten. Das ist bei Diskursen anders. Zwar begleiten außersprachliche Äußerungen das sprachliche Geschehen, sie sind aber nicht Bestandteil des Diskurses. Im kommunikativen Handeln (Interaktion) wird die Geltung von Sinnzusammenhängen einfach vorausgesetzt. Es geht um den Austausch von Informationen. Im Diskurs geht es gerade nicht darum, Informationen auszutauschen, sondern darum zu überprüfen, ob die Ansprüche, die in kommunikativem Handeln oft unbewusst erhoben werden von allen, die an der Kommunikation beteiligt sind geteilt werden. Im Diskurs geht es also um eine Verständigung über die uns schon bekannten „Geltungsansprüche“. Der Prozess der Verständigung (der „Diskurs“) erfolgt auf die Weise der Begründung oder, was dasselbe meint: der Argumentation. Im Diskurs wird die ideale, so nie wirklich gegebene Situation unterstellt, dass nur das bessere Argument und sonst nichts zählt. Also zum Beispiel nicht das Ansehen oder die Autorität oder die Macht der am Diskurs beteiligten Personen. Es ist also ein sehr hoher Anspruch, wenn man sagt, man wolle dies oder jenes in einem freien Diskurs der Argumente aushandeln.

Geltungsansprüche

Damit Kommunikation überhaupt funktioniert, setzen wir voraus, dass der Andere ein zurechnungsfähiges Subjekt ist, das weiß was es tut, dies nötigenfalls begründen kann und das seine Ziele intentional vertreten kann. Wir erheben, wie Habermas es ausdrückt, damit vier Geltungsansprüche: den Anspruch auf Verständlichkeit, auf Wahrheit, auf Wahrhaftigkeit und auf Richtigkeit.

Verständlichkeit ist Basisvoraussetzung für jede gelingende Kommunikation, erst wenn sie gewährleistet ist können andere Geltungsansprüche eingelöst werden.
Sodann erhebt der Sprecher in jedem Sprechakt den Anspruch, dass seine Aussagen, das worüber gesprochen wird, wahr sind. Wird dieser Anspruch problematisiert, so kann die Kommunikation abgebrochen werden, mit Zwang durchgesetzt oder ein theoretischer Diskurs eröffnet werden.
Ebenfalls muss unterstellt werden, dass die geäußerten Absichten (Intentionen) wahrhaftig sind. Ob der Andere mich täuscht oder nicht kann in einem Diskurs nicht entschieden werden. Vertrauen erwächst nur im Verlauf von kommunikativen Handlungen, so dass ich erfahren kann, ab sich seine Handlungen an seinen Absichten messen lassen können.
Auch kann ein Sprechakt in Bezug auf einen anerkannten normativen Kontext (Geltung von Normen in einer Gruppe: Angemessenheit des Benehmens z.B.) richtig oder angemessen sein. Wird dieser Normenkontext problematisiert, so ergeben sich wieder die Alternativen des Kommunikationsabbruches, der zwanghaften Durchsetzung oder dem Eintritt in einen Diskurs, jetzt dem praktischen.
Im kommunikativen Handeln (Interaktion) werden die Geltungsansprüche naiv unterstellt, in theoretischen oder praktischen Diskursen werden die jeweiligen Geltungsansprüche problematisiert.

Quelle: Rudolf Süsske