Damit Kommunikation überhaupt funktioniert, setzen wir voraus, dass der Andere ein zurechnungsfähiges Subjekt ist, das weiß was es tut, dies nötigenfalls begründen kann und das seine Ziele intentional vertreten kann. Wir erheben, wie Habermas es ausdrückt, damit vier Geltungsansprüche: den Anspruch auf Verständlichkeit, auf Wahrheit, auf Wahrhaftigkeit und auf Richtigkeit.
Verständlichkeit ist Basisvoraussetzung für jede gelingende Kommunikation, erst wenn sie gewährleistet ist können andere Geltungsansprüche eingelöst werden.
Sodann erhebt der Sprecher in jedem Sprechakt den Anspruch, dass seine Aussagen, das worüber gesprochen wird, wahr sind. Wird dieser Anspruch problematisiert, so kann die Kommunikation abgebrochen werden, mit Zwang durchgesetzt oder ein theoretischer Diskurs eröffnet werden.
Ebenfalls muss unterstellt werden, dass die geäußerten Absichten (Intentionen) wahrhaftig sind. Ob der Andere mich täuscht oder nicht kann in einem Diskurs nicht entschieden werden. Vertrauen erwächst nur im Verlauf von kommunikativen Handlungen, so dass ich erfahren kann, ab sich seine Handlungen an seinen Absichten messen lassen können.
Auch kann ein Sprechakt in Bezug auf einen anerkannten normativen Kontext (Geltung von Normen in einer Gruppe: Angemessenheit des Benehmens z.B.) richtig oder angemessen sein. Wird dieser Normenkontext problematisiert, so ergeben sich wieder die Alternativen des Kommunikationsabbruches, der zwanghaften Durchsetzung oder dem Eintritt in einen Diskurs, jetzt dem praktischen.
Im kommunikativen Handeln (Interaktion) werden die Geltungsansprüche naiv unterstellt, in theoretischen oder praktischen Diskursen werden die jeweiligen Geltungsansprüche problematisiert.
Quelle: Rudolf Süsske
Samstag, 19. September 2009
Geltungsansprüche
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